Wohnflächenrechner
Berechne deine Wohnfläche exakt nach § 3 WoFlV – inklusive Dachschrägen-Abzügen.
Berechne deine Wohnfläche exakt nach § 3 WoFlV – inklusive Dachschrägen-Abzügen.
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§ 3 WoFlV: Räume/Raumteile mit einer lichten Höhe ab 2 m zählen voll (100 %), von 1 m bis unter 2 m nur zur Hälfte (50 %), unter 1 m gar nicht (0 %). Bei Dachschrägen ermittelt der Rechner geometrisch aus Raumbreite, Kniestockhöhe und Dachneigung, an welcher horizontalen Position diese Höhenschwellen erreicht werden – und teilt die Raumfläche entsprechend in drei Zonen auf. Wintergärten/Pools zählen pauschal zur Hälfte, Balkone/Terrassen/Loggien in der Regel zu einem Viertel.
Beispiel: Ein 5 × 4 m Wohnzimmer (Höhe ≥ 2 m) zählt voll mit 20 m². Ein Dachzimmer, ebenfalls 5 m breit und 4 m lang, mit 1,2 m Kniestockhöhe und 45° Dachneigung (Satteldach): Bis 0,8 m von jeder Traufwand liegt die Höhe zwischen 1 und 2 m (halb angerechnet), der Rest ab dort zählt voll. Von den 20 m² Rohfläche werden so nur 16,8 m² angerechnet. Ein 6 m² Balkon mit 25 % Anrechnung bringt 1,5 m² hinzu. Gesamt: 46 m² Rohfläche, aber nur 38,3 m² Wohnfläche.
Die DIN 283 zur Wohnflächenberechnung wurde 1983 zurückgezogen. Seit dem 1. Januar 2004 gilt in Deutschland die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als verbindliche Berechnungsgrundlage – dieser Rechner folgt exakt deren § 3. Umgangssprachlich wird oft weiterhin von einer Berechnung 'nach DIN' gesprochen, gemeint ist damit heute rechtlich die WoFlV.
§ 3 Abs. 1 WoFlV rechnet Grundflächen nach der lichten Raumhöhe an: ab 2 m voll (100 %), von 1 m bis unter 2 m nur zur Hälfte (50 %), unter 1 m gar nicht (0 %). Bei einer Dachschräge sinkt die lichte Höhe zur Traufwand hin kontinuierlich – der Rechner ermittelt geometrisch, an welcher Stelle diese Schwellen erreicht werden.
Beim Satteldach steigt die Schräge symmetrisch von beiden Seiten zu einem First in der Raummitte an. Beim Pultdach steigt sie einseitig über die gesamte Raumbreite – typisch für Anbauten oder einseitig geneigte Gauben-Bereiche.
§ 3 Abs. 3 WoFlV sieht in der Regel ein Viertel (25 %) vor, in Ausnahmefällen (z. B. besonders hochwertige, gut geschützte Ausstattung) höchstens die Hälfte (50 %). Der Rechner begrenzt die Eingabe entsprechend auf maximal 50 %.